4. Neue Aufgaben durch größere Arbeitslosigkeit

Die Erfahrungen mit der zunehmenden Arbeitslosigkeit, unter der Probanden der Bewährungshilfe immer in besonderem Maße leiden, führten zu der Erkenntnis, dass die konventionellen Methoden und Mittel der staatlichen Bewährungshilfe immer weniger geeignet waren, die Straftäter wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Müßiggang, „Herumhängen“, Alkoholmissbrauch und als Folge davon das Abgleiten in kriminogenes Milieu, ferner die Entwöhnung von regelmäßiger Arbeit – all dies bildete zusätzliche und ernst zu nehmende Risikofaktoren für den Rückfall in die Kriminalität. Dem entgegenzutreten oder die genannten Gefahren zumindest zu verringern, ist Aufgabe des Vereins und prägt von jeher all seine Aktivitäten. Hier musste gegengesteuert werden. Eine neue Konzeption, neue Strategien und konkrete Initiativen zur Prävention waren dringend notwendig.

Das war die Geburtsstunde der Speyerer „Werkstatt“, einer Arbeitsstätte für arbeitslose ehemalige Straftäter. Sie nahm im August 1983 ihre Tätigkeit auf. Mit dieser Einrichtung bot sich die Möglichkeit, arbeitslose Probanden wieder an einen geregelten Tagesablauf und an Arbeit zu gewöhnen, mit ihnen ständigen Kontakt zu halten, ihre soziale Probleme aufzuklären und damit Ansatzpunkte für eine bessere soziale Betreuung zu finden. Aus diesen Anfängen entwickelte sich das neue Vereinskonzept der arbeits- und sozialpädagogischen Betreuung ehemaliger Straffälliger. Dieses Konzept wurde nun Schwerpunkt der Tätigkeit des Vereins, an dessen Spitze ab 1982 der damalige Vizepräsident des OLG Zweibrücken, Werner Lintz, stand.

Die vom Verein nach und nach in der ganzen Pfalz und in Worms errichteten Arbeitsprojekte waren unter anderem die Grundlage dafür, dass Rheinland-Pfalz als erstes Land einem gemeinnützigen Verein, nämlich der „Pfälzischen Straffälligenhilfe“, die staatlich initiierte Aktion „Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch freie gemeinnützige Arbeit“ übertrug. Auslösendes Moment für diese Initiative „Schwitzen statt Sitzen“ war die in den 80er Jahren rapide zunehmende Arbeitslosigkeit. Viele Geldstrafenschuldner konnten ihre Strafen nicht begleichen, weshalb sie von Freiheitsentzug bedroht waren. Das neue Projekt war der humane Ausweg aus dieser misslichen Situation. Der erste Versuch wurde bei der Bewährungshilfe Pirmasens unternommen. Nach und nach schuf man derartige Projekte in allen Landgerichtsbezirken. Viele Betroffene haben seitdem diese Möglichkeit genutzt. Sie mussten ihre Ersatzfreiheitsstrafe nicht absitzen, wenn sie in Projekten der „Straffälligenhilfe“ die ihnen auferlegte gemeinnützige Arbeit geleistet hatten. Für den Staat war dies zudem eine äußerst kostengünstige Alternative zur Inhaftierung. Viele Tausend Hafttage konnten seitdem durch „Schwitzen statt Sitzen“ eingespart werden, allein 2005 im Land z.B. bei 2110 Straftätern fast 180 Jahre Haft.

Beide Projekte – die arbeits- und sozialpädagogische Betreuung ehemaliger Straffälliger und die Leistung gemeinnütziger Arbeit zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen – konnten als Arbeitsprojekte in den Vereinseinrichtungen optimal miteinander verknüpft werden. Ein dritter, zahlenmäßig ansteigender Personenkreis kam alsbald hinzu, nämlich Straffällige, denen als jugendrichterliche Sanktion, im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung oder als Voraussetzung für eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 a StPO, eine Arbeitsauflage erteilt wurde. Auch diesen Personen konnte der Verein Möglichkeiten bieten, die Auflagen durch die Ableistung gemeinnütziger Arbeit zu erfüllen.

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