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Überblick:

 

Pfälzischer Verband für Soziale Rechtspflege e.V. – PVSR - 

 

Die 1956 als „Verein der Pfälzischen Straffälligenhilfe“ in Neustadt a. d W. gegründete Hilfsorganisation ist eine Einrichtung der Freien Wohlfahrtspfege. Die Initiative ging aus von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalten und der Bewährungshilfe der Gerichte. Ziele waren insbesondere, die (Wieder-) Eingliederung straffälliger Menschen in die Gesellschaft und die Bekämpfung der Kriminalität ganz allgemein. Dazu richtete der Verein in der ganzen Pfalz Geschäftsstellen in Justizvollzugsanstalten und Dienststellen der Bewährungshilfe ein.

 

Ein wichtiges Anliegen des Vereins ist es, „das Persönlichkeits- und soziale Wertebewusstsein der Betroffenen zu festigen“. Dieses Ziel wird durch erzieherische, arbeits- und sozialpädagogische, kulturelle und materielle Förderung der Probanten zu erreichen versucht.

 

Im Blick auf die gewandelten Anforderungen erweiterte der Verein seine Tätigkeitsbereiche im Laufe der Zeit wesentlich: Standen bis Ende der 80er Jahre vor allem der Aufbau sozialpädagogischer Maßnahmen und Projekte im Zentrum gemeinsamer Anstrengung, so wurden ab den 90er Jahren vor allem die Ambulanten Maßnahmen im Jugendhilfebereich gefördert. Hier wird flächendeckend neben sozialen Trainingskursen, Antigewalt-Training auch Einzelbetreuung angeboten.

 

Parallel dazu konnten an mehreren Standorten – überwiegend in erworbenen und den Erfordernissen entsprechend ausgebauten Werkstätten - Arbeitsprojekte eingerichtet und zunehmend weiter spezialisiert werden. Heute werden pfalzweit berufliche Qualifizierungsmöglichkeiten bis hin zum Erwerb des Gesellenbriefes in bestimmten Berufsgruppen angeboten. Zudem wurden Läden eingerichtet, in denen gebrauchte, auch aufgearbeitete Möbel oder Haushaltartikel angeboten werden. Auch zwei Second-Hand-Baumärkte wurden eingerichtet.

 

In verstärktem Maß wird die präventive Arbeit gefördert, etwa in Initiativen zur Verbrechensverhütung. Schwerpunkte sind außerdem seit Jahrzehnten die Aktion „Schwitzen statt Sitzen“ (Ableistung von Arbeitsstunden in gemeinnützigen Projekten zur Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen) sowie der „Täter-Opfer-Ausgleich“. Konfliktschlichtung im Rahmen des TOA wird im gesamten Gebiet des Pfälzischen Oberlandesgerichtes mit großem Erfolg durchgeführt. In den letzten Jahren hat die Organisation zudem den Kampf gegen häusliche Gewalt angepackt. In Landau läuft seit Jahren ein entsprechendes Projekt mit großem Erfolg. In den anderen Teilen des Bezirks ist dem Verein vom Innenministerium die sog. Täterarbeit übertragen worden.

 

Zur Stärke des Vereins gehört schon immer, die Handlungskräfte vor Ort zu fördern, Kreativität und unkonventionelle Wege zuzulassen. Mit dem Ziel: Mehr Verantwortung, aber auch mehr Kompetenz dorthin, wo die Arbeit geleistet wird, wurde schließlich der Weg zu vier Regionalvereinen geebnet. 2001 wurde in jedem Landgerichtsbezirk ein eigener Verein gegründet, der die bisher zentral verwaltete Arbeit unter dem Dach des (ursprünglichen) Pfälzischen Vereins mit Sitz in Zweibrücken in eigener Regie und Verantwortung weiterführt.

 

2009 haben sowohl dieser Dachverband als auch die vier Bezirksvereine ihre Namen „Straffälligenhilfe“ in Pfälzischer Verband bzw. Vereine „für Soziale Rechtspflege“ geändert. Darin kommt zum Ausdruck, dass die Arbeitsbereiche schon längst über die Hilfe für Straffällige weit hinausgingen, sondern auf vielen Wegen und mit allen zeitgemäßen Mitteln – auch präventiv – versucht wird, Kriminalität in unserer Gesellschaft einzudämmen. Dabei arbeiten die Vereine eng mit Gerichten, Staatsanwaltschaften, Bewährungshilfe und anderen sozialen Trägern zusammen.

 

Der Verband ist seither vor allem das gemeinsame Sprachrohr nach Außen und die „Klammer“ der Organisation nach Innen. Wesentliche Aufgabe ist dabei die Unterstützung und Koordination der Arbeit der vier Vereine durch den Austausch von Informationen und Meinungen. Dazu veranstaltet der Verband Tagungen zur Weiterbildung der vielen haupt-, neben- oder ehrenamtlich in den Vereinen Tätigen, aber auch der Angehörigen der Kooperationspartner, z. B. Justiz oder Kommunen.

 

Zur weiteren Information über die vier Pfälzischen Bezirksvereine klicken Sie auf die entsprechenden Links.

 

 

 

Dieser Beitrag ist entnommen der Jubiläumsschrift

„50 Jahre Pfälzische Straffälligenhilfe“

(Zweibrücken, 2007).

Walter Dury

Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts

1. Vorsitzender des Verbandes

 

1. Vorgeschichte

 

Die Einsicht, dass Straffällige und ihre Angehörige während der Haftzeit und besonders danach oft ergänzende Hilfe benötigen, ist bedeutend älter als 50 Jahre - also älter als die „Pfälzische Straffälligenhilfe“. Jeder Sachkundige weiß, dass mit dem „Wegsperren“ nur wenige Probleme gelöst sind, aber viele neue entstehen. Im Bezirk des Oberlandesgerichts der Pfalz wurde deshalb schon vor dem zweiten Weltkrieg ein „Schutzverein für Hilflose“ gegründet. Unter der Naziherrschaft wurde diese Initiative wie alle in Deutschland existierenden Vereinigungen der Straffälligenbetreuung „gleichgeschaltet“. An der Spitze der neuen Landesvereine für Gefangenfürsorge standen die Generalstaatsanwälte; Kreisvereine wurden von den örtlichen Anstaltsleitern geführt.

Einige Jahre nach dem Zusammenbruch Deutschlands sah dann das Justizministerium Rheinland-Pfalz die Notwendigkeit, zur Linderung der ärgsten Not wieder eine „Gefangenen- und Entlassenenfürsorge“ einzurichten; diese wurde im hiesigen OLG-Bezirk bald durch eine „Straffälligenbetreuung Pfalz“ ergänzt. Vorsitzender des „Hauptausschusses“ dieser halbamtlichen Einrichtung war wieder der Generalstaatsanwalt. „Bezirksausschüsse“ wurden jeweils durch die Vorstände der Justizvollzugsanstalten geleitet. Schon bald regte sich jedoch bei allen Verantwortlichen der Wunsch nach einer privaten Hilfseinrichtung auf Vereinsbasis, um – über den Bereich des Strafvollzugs hinaus – verstärkt in die Öffentlichkeit wirken und notwendige Hilfen ohne bürokratische Fesseln gewähren zu können.

 

2. Gründung der „Pfälzischen Straffälligenhilfe“

 

Es war schließlich der Oberlehrer der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken, Karl Schüler, der im Jahre 1956 die Initiative ergriff: In einem von den Spitzen der Verwaltung, Kirchen, freien Wohlfahrtsverbänden, Justiz, berufsständischen Verbänden und der Wirtschaft unterzeichneten „Aufruf“ lud er für 07. Juli 1956, 14.30 Uhr, in den Goethesaal des Saalbaus in Neustadt an der Weinstraße herzlich ein zur Gründung eines „Pfälzischen Vereins für Straffälligenhilfe e.V.“. Er hatte erkannt, dass es uns allen nicht gleichgültig sein kann und darf, „welchen Weg die vielen Tausende gehen, die alljährlich die Gefängnisse verlassen, welches Verhältnis sie künftig zu ihren Mitmenschen

und auch zum Staate finden“. Bei der Gründungsversammlung sprach unter anderem Prälat Buchholz, Vorsitzender des „Bundeszusammenschlusses für Straffälligenhilfe e. V.“, über „Die Verantwortung der Öffentlichkeit für den Straffälligen“.

 

Natürlich war die Gründung des Vereins bei dieser guten Vorbereitung ein Leichtes. Zum ersten Vorsitzenden wurde Oberregierungsrat i.R. Cappel gewählt. Ihn löste schon 1958 der Landtagsabgeordnete Peter Haberer - ehemals Staatsanwalt und Entwicklungshelfer - aus Zweibrücken ab, der das Amt bis 1982 innehatte. An der Spitze der Hauptgeschäftsstelle, die in der JVA Zweibrücken eingerichtet war, stand von Anfang an Karl Schüler, voller Ideen, Tatendrang und Kreativität. Der Verein wurde unter seiner Leitung bald zu einer fest gefügten und gut organisierten sozialen Einrichtung, die vielfältige Initiativen zur Wiedereingliederung der Strafgefangenen entfaltete. War seine Tätigkeit zunächst vorwiegend auf die Entlassenenfürsorge und die Bewährungshilfe konzentriert, übernahm der Verein nach Auflösung der „Straffälligenbetreuung Pfalz“ im Januar 1963 auch die Hilfeleistung während der Haft.

 

3. Die Anfangsjahre

 

In allen Vollzugsanstalten und am Sitz der Bewährungshilfen wurden alsbald ehrenamtlich verwaltete Geschäftsstellen errichtet. Das Tätigkeitsfeld des Vereins lag in den ersten Jahrzehnten im Wesentlichen auf zwei Bereichen: in der Gewährung finanzieller Hilfen an bedürftige Strafgefangene, an entlassene Gefangene und deren Familien in Form verlorener Zuschüsse oder als Darlehen sowie in Aufwendungen für vielfältige soziale Einrichtungen im Strafvollzug selbst, für die die Staatskasse nicht genügend Mittel hatte oder weil der Staat diesem Aspekt zu geringe Bedeutung beimaß.

 

Neben diesen direkten oder indirekten materiellen Hilfen ging es in den Anfangsjahren bald auch um die Förderung der Persönlichkeit der Gefangenen. Hierzu zählten Maßnahmen der Erwachsenenbildung, kulturelle Betreuung, Freizeitgestaltung, berufliche Aus- und Fortbildung oder Umschulung. Der Verein legte auch großen Wert auf die fachliche Fortbildung seiner Mitarbeiter aber auch der Richter, Staatsanwälte, Bewährungshelfer und Vollzugsbeamten. Überregionale, auch internationale Arbeitstagungen und Fortbildungsveranstaltungen des Vereins führten Experten des Strafvollzugs, der Bewährungs- und Straffälligenhilfe mit Praktikern aus allen Bereichen zusammen.

 

Die vielfältigen Initiativen konnten bald nicht mehr ausschließlich ehrenamtlich bewältigt werden. Zunehmend mussten Honorarkräfte und hauptamtliche Arbeitnehmer angestellt werden, oft mit Hilfe beträchtlicher Arbeitsförderungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit.

 

Eine wesentliche Stärke des Vereins lag immer in seiner dezentralen Organisation. Unter der Leitung der Hauptgeschäftsstelle in Zweibrücken wurden die Vereinszwecke weitestgehend von den einzelnen Geschäftsstellen vor Ort erfüllt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wandten sich zumeist aus eigenem Antrieb konkreten Maßnahmen zu und organisierten und erledigten sie selbständig. Dieses äußerst moderne Konzept, das der Eigeninitiative größten Raum ließ, war - neben der Weitsicht und Kreativität des Hauptgeschäftsführers Schüler - ein Geheimnis des Erfolges der „Pfälzischen Straffälligenhilfe“. Eigeninitiative, die auch heute noch wesentlicher Motor der „Straffälligenhilfe“ ist, fördert den Wettbewerb von Ideen und Aktivitäten, führt zu einer breiten Aktivierung der Vereinsmitglieder sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vor Ort die Möglichkeit haben, die Ergebnisse ihrer Arbeit als Früchte eigener Leistung unmittelbar zu erleben.

 

Rückblickend kann zufrieden festgestellt werden, dass es von Anfang an gelungen ist, das in anderen Bundesländern übliche organisatorische Auseinanderfallen von Straffälligen- und Bewährungshilfe weitgehend zu verhindern. Die „Pfälzische Straffälligenhilfe“ ist gerade deshalb so effizient, weil sie in hohem Maße von den Bewährungshelferinnen und -helfern getragen wird.

 

4. Neue Aufgaben durch größere Arbeitslosigkeit

 

Die Erfahrungen mit der zunehmenden Arbeitslosigkeit, unter der Probanden der Bewährungshilfe immer in besonderem Maße leiden, führten zu der Erkenntnis, dass die konventionellen Methoden und Mittel der staatlichen Bewährungshilfe immer weniger geeignet waren, die Straftäter wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Müßiggang, „Herumhängen“, Alkoholmissbrauch und als Folge davon das Abgleiten in kriminogenes Milieu, ferner die Entwöhnung von regelmäßiger Arbeit – all dies bildete zusätzliche und ernst zu nehmende Risikofaktoren für den Rückfall in die Kriminalität. Dem entgegenzutreten oder die genannten Gefahren zumindest zu verringern, ist Aufgabe des Vereins und prägt von jeher all seine Aktivitäten. Hier musste gegengesteuert werden. Eine neue Konzeption, neue Strategien und konkrete Initiativen zur Prävention waren dringend notwendig.

 

Das war die Geburtsstunde der Speyerer „Werkstatt“, einer Arbeitsstätte für arbeitslose ehemalige Straftäter. Sie nahm im August 1983 ihre Tätigkeit auf. Mit dieser Einrichtung bot sich die Möglichkeit, arbeitslose Probanden wieder an einen geregelten Tagesablauf und an Arbeit zu gewöhnen, mit ihnen ständigen Kontakt zu halten, ihre soziale Probleme aufzuklären und damit Ansatzpunkte für eine bessere soziale Betreuung zu finden. Aus diesen Anfängen entwickelte sich das neue Vereinskonzept der arbeits- und sozialpädagogischen Betreuung ehemaliger Straffälliger. Dieses Konzept wurde nun Schwerpunkt der Tätigkeit des Vereins, an dessen Spitze ab 1982 der damalige Vizepräsident des OLG Zweibrücken, Werner Lintz, stand.

 

Die vom Verein nach und nach in der ganzen Pfalz und in Worms errichteten Arbeitsprojekte waren unter anderem die Grundlage dafür, dass Rheinland-Pfalz als erstes Land einem gemeinnützigen Verein, nämlich der „Pfälzischen Straffälligenhilfe“, die staatlich initiierte Aktion „Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch freie gemeinnützige Arbeit“ übertrug. Auslösendes Moment für diese Initiative „Schwitzen statt Sitzen“ war die in den 80er Jahren rapide zunehmende Arbeitslosigkeit. Viele Geldstrafenschuldner konnten ihre Strafen nicht begleichen, weshalb sie von Freiheitsentzug bedroht waren. Das neue Projekt war der humane Ausweg aus dieser misslichen Situation. Der erste Versuch wurde bei der Bewährungshilfe Pirmasens unternommen. Nach und nach schuf man derartige Projekte in allen Landgerichtsbezirken. Viele Betroffene haben seitdem diese Möglichkeit genutzt. Sie mussten ihre Ersatzfreiheitsstrafe nicht absitzen, wenn sie in Projekten der „Straffälligenhilfe“ die ihnen auferlegte gemeinnützige Arbeit geleistet hatten. Für den Staat war dies zudem eine äußerst kostengünstige Alternative zur Inhaftierung. Viele Tausend Hafttage konnten seitdem durch „Schwitzen statt Sitzen“ eingespart werden, allein 2005 im Land z.B. bei 2110 Straftätern fast 180 Jahre Haft.

 

Beide Projekte – die arbeits- und sozialpädagogische Betreuung ehemaliger Straffälliger und die Leistung gemeinnütziger Arbeit zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen – konnten als Arbeitsprojekte in den Vereinseinrichtungen optimal miteinander verknüpft werden. Ein dritter, zahlenmäßig ansteigender Personenkreis kam alsbald hinzu, nämlich Straffällige, denen als jugendrichterliche Sanktion, im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung oder als Voraussetzung für eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 a StPO, eine Arbeitsauflage erteilt wurde. Auch diesen Personen konnte der Verein Möglichkeiten bieten, die Auflagen durch die Ableistung gemeinnütziger Arbeit zu erfüllen.

 

5. Das „Rundum-Angebot“ des Vereins

 

Aus den vermehrt fließenden Geldbuß-Zuwendungen und den Zuschüssen der Arbeitsverwaltung im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen konnten zunehmend mehr Personen entlohnt werden, die diese Projekte organisierten, beaufsichtigten und durchführten. Und der Verein wurde im Laufe der Jahre, insbesondere wegen der fünf errichteten Werkstätten, auch zu einem ernstzunehmenden volkswirtschaftlichen Faktor. Die Betriebe wurden mehrheitlich Mitglied der Handwerks- sowie der Industrie- und Handelskammer. Mit ihren Aktivitäten trugen sie nicht nur zur Entlastung des Arbeitsmarktes bei; in den Werkstätten werden junge Menschen ausgebildet, außerdem Zivildienstleistende beschäftigt. Auf diese Weise wurden und werden volkswirtschaftlich relevante Werte geschaffen. Im Rahmen von Umweltprojekten wurden Wanderwege angelegt, wilde Müllhalden beseitigt, Flussläufe gesäubert, Biotope oder Spielplätze angelegt und gepflegt. Im Kreis Kirchheimbolanden wurde die Burgruine Stauf auf diesem Wege wieder der Allgemeinheit zugänglich gemacht.

 

Über die genannten Aktivitäten im Bereich der Landschaftsökologie hinaus erschlossen die Werkstätten weitere Betätigungsfelder. Schon seit den 80er Jahren werden alte Möbel abgelaugt und aufgearbeitet, Stuhlgeflechte handwerksgerecht erneuert, Spielsachen oder Töpferprodukte hergestellt. Neue Tätigkeitsfelder wurden erschlossen: Baumaterialien werden in Secondhand-Baumärkten gesammelt und aufbereitet, Entrümpelungen, Kleinumzüge und Haushaltsauflösungen durchgeführt. Ein reger Verkauf steht am Ende all dieser Aktivitäten. Jahrelang übernahm der Verein in Kaiserslautern nach den Spielen auf dem Betzenberg auch die Säuberung des Stadions. Und seit Jahren führt er in der Innenstadt einen stark frequentierten städtischen Recyclinghof. Mancherorts wurde für Haftentlassene ein „Betreutes Wohnen“ eingerichtet. Und von Anfang an beteiligt sich die „Straffälligenhilfe“ an dem 2005 in Dienst gestellten „Haus des Jugendrechts“ in Ludwigshafen.

 

Über all diesen Aktivitäten wurde die herkömmliche Vereinstätigkeit im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe keineswegs vernachlässigt. Es werden weiterhin hohe Summen für Darlehen oder verlorene Zuschüsse für Hilfen im Einzelfall an Straftäter oder deren Familien geleistet. Im Strafvollzug hat der Verein immer wieder erhebliche Summen für soziale Einrichtungen oder Infrastrukturmaßnahmen aufgewendet, etwa für die Gestaltung der Freizeit auf den Gebieten der Kultur, des Sports, für Basteln und Werken. So hat der Verein z. B. in den 80er Jahren in der JVA Zweibrücken eine Telefonanlage finanziert, die den Gefangenen gegen Erstattung der Gebühren Gespräche mit ihren Angehörigen ermöglicht, wobei die Gebühren hierfür oft vorgelegt werden mussten. Ebenfalls in der JVA Zweibrücken hat der Verein eine Rundfunkübertragungsanlage errichtet, dies im Übrigen erheblich preiswerter als der vom Land für eine entsprechende Anlage eingeholte Kostenvoranschlag in Höhe von 2,2 Millionen DM. Im Speicherbereich der JVA wurden mehrere 100 Quadratmeter als Freizeiträume ausgebaut. In den 90er Jahren wurde von der „Pfälzischen Straffälligenhilfe“ auch der Bau des Gewächshauses im Bereich der Frauenvollzugsanstalt Zweibrücken getragen.

 

Ein neues, zukunftsträchtiges und umfangreiches Aufgabengebiet kam mit dem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) hinzu. 1993 ging der Verein in Frankenthal mit nachhaltiger Unterstützung des Ministeriums und der Staatsanwaltschaft in die Offensive. „Dialog Frankenthal“ war schon nach kurzer Anlaufzeit eines der erfolgreichsten Modellprojekte in Deutschland. Und nach und nach wurden mit nachhaltiger Unterstützung aller Beteiligten, insbesondere auch der Justiz, entsprechende Aktivitäten flächendeckend und mit gutem Erfolg entfaltet.

 

6. Umstrukturierung zum Verband

 

Mit der Ausweitung der Aktivitäten und - damit einhergehend - der Vergrößerung der Einrichtungen sowie des Personalkörpers des Vereins stellte sich zunehmend heraus, dass die bisherige Stärke des Vereins – seine dezentrale Struktur und die Gewährung großer Freiräume für die Initiatoren vor Ort – auch ein Problem wurde. Nachdem ich 1994 – damals Präsident des Landgerichts Kaiserslautern -  als Nachfolger von Werner Lintz zum Vorsitzenden gewählt wurde, musste ich erkennen, dass der Verein zentral kaum zu überblicken und nur unter Schwierigkeiten zu verwalten war. Auch der langjährige Mitarbeiter, Kriminaloberrat i.R. Günter Kraft aus Kaiserslautern, stellte bei seiner permanenten Rechnungsprüfung zunehmend fest, dass die vielfältigen Vereinsstrukturen eine zentrale Verwaltung kaum mehr duldeten. Bei mehr als 35 verschiedenen Einrichtungen in der Pfalz und in Worms, bei einem Finanzvolumen von ca. 10 Millionen DM und einem Personalbestand von über 100 Personen war diese Erkenntnis nicht verwunderlich.

 

Spätestens Mitte des Jahres 1997, als Hauptgeschäftsführer Schüler – der Motor und beste Kenner der Strukturen des Vereinsgeflechtes -, der sich seit seiner Pensionierung im Jahre 1989 voll und ganz „seinem“ Verein gewidmet hatte, gesundheitsbedingt ausscheiden musste, waren grundlegende Maßnahmen unumgänglich. Schüler hatte zwar einen hauptamtlichen Verwaltungsleiter angestellt und versucht, diesen in die Geheimnisse des Vereins einzuführen, damit er fortan zusammen mit dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Bewährungshelfer Anton Bauer, den Verein leiten könne. Mit einem Austausch von Personen waren die Probleme aber nicht zu bewältigen. In eingehenden, jahrelangen, offenen und kreativen Diskussionen mit allen Funktionsträgern und dem Personal reifte schließlich die Erkenntnis, dass die vielfältigen Einrichtungen vor Ort nicht nur – wie in der Vergangenheit - die Freiheit zum Handeln haben sollten, ihnen vielmehr zukünftig auch die Verantwortung hierfür übertragen werden musste. Das Motto lautete: Wer handelt, muss hierfür auch die Verantwortung tragen, auch und vor allem für die Finanzierung!

Da naturgemäß nicht jede kleine Einheit verselbstständigt werden konnte, kam es zur Gründung von vier Bezirksvereinen - je Landgerichtsbezirk einer - und der Umwandlung des bisherigen Zentralvereins zu einem Dachverband, dem „Verband der Pfälzischen Straffälligenhilfe e.V.“ am angestammten Sitz in Zweibrücken.

 

Der Jahreswechsel 2000/01 war ein historisches Datum: Die vier neuen Bezirksvereine wurden „in die Freiheit entlassen“ und großzügig mit Vermögen ausgestattet. Sie erhielten – neben den Immobilien und dem Inventar ihrer Einrichtungen einschließlich der Fahrzeuge - jeweils eine angemessene „Mitgift“ aus den bisherigen Vereinsrücklagen. Das Personal ging - außer einer Halbtagskraft und einer Geringbeschäftigten, welche die Verbandsgeschäfte führen – auf die Vereine über. Mich befiel in dieser Sekunde ein Gefühl der Erleichterung darüber, dass die Verantwortung für alle Vereinsgeschicke zukünftig nicht mehr allein auf den schmalen Schultern des Vereinsvorsitzenden und seiner Vorstandskolleginnen und -kollegen in Zweibrücken ruhte.

 

Die Vorstände der neuen Bezirksvereine führten von nun ab sowohl ihre Aktivitäten als auch ihre Verwaltungsgeschäfte und ihre Kassen selbstständig und eigenverantwortlich. Der aus dem alten Zentralverein hervorgegangene Verband, in dessen Vorstand und Mitgliederversammlung die Vorstände der  Bezirksvereine vertreten sind, hat die Funktion einer Klammer nach Innen und des Sprachrohrs nach Außen, in das Ministerium der Justiz, zu Verbänden und gegenüber der Öffentlichkeit. Wesentliche Aufgaben des Verbandes sind außerdem die Koordinierung und Weiterentwicklung der verschiedenen Aktivitäten, die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und die Beratung der Vereine bei ihren täglichen Sorgen und Nöten.

 

Diese neue Vereinsstruktur hat sich voll und ganz bewährt. Die Bezirksvereine haben sehr kompetente und leistungsbereite Vorstände und auch Beiräte gebildet, die aus sachkundigen, sozial engagierten Personen bestehen. Hier gelang es, neues ehrenamtliches soziales Engagement zu gewinnen. Auch weitere Richter und Staatsanwälte waren bereit, Verantwortung zu übernehmen. Damit ist allgemein der Zugang zur Richterschaft und den Staatsanwälten verbessert worden und die kürzer gewordenen Wege haben sich positiv ausgewirkt.

 

8. Blick nach Vorn

 

Straffälligenhilfe ist ein zwingend notwendiges soziales Engagement. Es geht darum, den Rückfall zu vermeiden, zumindest die Chance für ein straffreies Leben zu vergrößern, zum Nutzen aller. Es geht darum, neues Leid zu vermieden und letztlich Sicherheit und Freiheit in unserer Gesellschaft zu stärken. Das gelingt am wirkungsvollsten durch Hilfe zur Selbsthilfe. So arbeitet die Straffälligenhilfe nach der alten chinesischen Weisheit: „Gib einem Hungernden einen Fisch, und er wird einen Tag lang satt. - Lehre ihn fischen, und er wird nie mehr hungern.“ Zumindest hat er die Chance, sich zu ernähren.

 

Straffälligenhilfe ist eine sich ständig verändernde Arbeit. Sie muss fortwährend auf geänderte soziale Rahmenbedingungen – insbesondere finanzielle –  reagieren. Naturgemäß wird sie auch geprägt durch ständigen personellen Wechsel. Zufrieden können wir dabei feststellen, dass die personellen Voraussetzungen seit vielen Jahren gut sind. Immer wieder gelingt es, sehr engagierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, auch ehrenamtlich tätige. Oft kommen sie aus der Bewährungshilfe. Das dient sowohl dem Amt als auch der Vereinsarbeit. Probleme bereiten die größer gewordene Zahl von Probanden, der starke Anstieg von Arbeitslosigkeit und sozialer Not, der Ausfall der bisherigen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und - in letzter Zeit - der starke Zulauf von Menschen, die in einem Ein-Euro-Job arbeiten sollen. Fast zeitgleich werden unsere Einrichtungen überschwemmt mit Aufträgen seitens der Gerichte und Staatsanwaltschaften in den Bereichen „Schwitzen statt Sitzen“, gemeinnützige Auflagen, sozialpädagogische Jugendhilfemaßnahmen, TOA und einiges mehr. Ständig müssen wir daran erinnern, dass diese Aufgaben ohne tatkräftige finanzielle Förderung nicht zu bewältigen sind.

 

All diese wichtigen Aufgaben, die von Gesetzen vorgeschrieben sind, müssten vom Staat erfüllt werden, wenn es die „Straffälligenhilfe“ nicht gäbe. Nach aller Erfahrung werden sie auch in Zukunft in freier Trägerschaft zu leisten sein. Das entspricht nicht nur unserer Überzeugung. Nach 50 Jahren erfolgreichen Wirkens ist auch bewiesen, dass vergleichbare Leistungen in staatlicher Regie nicht so preiswert und innovativ erbracht werden können, wie dies in gemeinnütziger Trägerschaft mit viel ehrenamtlichem Engagement geschieht. Dies hat auch die Landesregierung anerkannt, als sie die „Pfälzische Straffälligenhilfe“ 1999 als ersten Verein im Lande mit dem „Fahnenband“ für besonderes ehrenamtliches Engagement auszeichnete.

 

Damit die „Pfälzische Straffälligenhilfe“ ihre Aufgaben auch in Zukunft erfüllen kann, benötigt sie auch weiterhin das Wohlwollen, aber auch die tatkräftige Unterstützung aller beteiligten öffentlichen Stellen und ihrer Verantwortlichen.